Die vorliegende Klage wurde am 15. April 2021 rechtshängig gemacht. Sie wurde damit innert der Frist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens erhoben. Eine Beseitigung des Rechtsvorschlags ist somit möglich. 1.4. Weitere Prozessvoraussetzungen Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Klage ist einzutreten. 2. Verhandlungsmaxime Vorliegend gilt die Verhandlungsmaxime (Art. 55 Abs. 1 ZPO). Auf die sich daraus ergebenden Obliegenheiten der Parteien ist vorab einzugehen: