1.3. Anerkennungsklage (Art. 79 SchKG) Die Klägerin verlangt mit Rechtsbegehren Ziff. 2 die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. vom 13. Mai 2020. Die Beseitigung des Rechtsvorschlags kann nur verlangt werden, wenn die Frist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage nicht bereits verstrichen ist. 6 Diese beträgt ein Jahr und beginnt mit Zustellung des Zahlungsbefehls zu laufen (Art. 88 Abs. 2 SchKG).