1.2.2. Echte Teilklage Die Klägerin verzichtet hinsichtlich der Mietzinsforderung des Monats März 2020 auf die Geltendmachung der Mehrwertsteuer (Klage Rz. 69). Da sie diese jedoch als geschuldet erachtet (Klage Rz. 66), liegt hinsichtlich der fraglichen Mietzinsforderung eine echte Teilklage vor.