12.2. Mit Eingabe vom 12. Oktober 2022 (Postaufgabe: gleichentags) erklärte die Klägerin, auf eine Hauptverhandlung zu verzichten. 12.3. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2022 (Postaufgabe: gleichentags) beantragte die Beklagte die Durchführung einer Hauptverhandlung sowie die Wiedererwägung der Beweisverfügung. 13. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 überwies der Präsident die Streitsache ans Handelsgericht, gab den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und lud die Parteien zur Hauptverhandlung vor. Gleichzeitig wies er den Antrag der Beklagten auf Wiedererwägung der Beweisverfügung ab.