4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin." 10. Mit Eingabe vom 19. April 2022 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Klägerin unaufgefordert eine Stellungnahme zur Duplik ein. 11. Mit Eingabe vom 10. Mai 2022 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Beklagte unaufgefordert eine Stellungnahme zur Eingabe der Klägerin vom 19. April 2022 ein. 12. 12.1. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2022 erliess der Präsident eine Beweisverfügung und forderte die Parteien auf, bis zum 19. Oktober 2022 schriftlich zu erklären, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten. -5-