7.3. Mit Eingabe vom 8. Oktober 2021 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Beklagte eine Kopie der Aberkennungsklage ein. Gleichzeitig bekundete -4- sie Interesse an der Durchführung einer Instruktion- und Vermittlungsverhandlung. 7.4. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2021 (Postaufgabe: gleichentags) erklärte die Klägerin, dass ihrerseits kein Interesse an der Durchführung einer Instruk- tions- und Vermittlungsverhandlung bestehe. 8. Mit Replik vom 16. Dezember 2021 hielt die Klägerin an ihren Rechtsbegehren fest.