" 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Eventualiter sei der eingeklagte Betrag mit der offenen Untermiete zu verrechnen. 3. Es sei eine Instruktionsverhandlung durchzuführen. 4. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 5. Eventualiter sei eine gerichtliche Expertise anzuordnen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."