4.2. Gewisse Räumlichkeiten der Logistikzentren wurden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits von der E., der F., der G. und der H. gemietet (KB 15 - KB 18). 5. Mit Klage vom 15. April 2021 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für den Mietzins des Monats März 2020 den Betrag von CHF 73'666.- zzgl. 5 % Zins seit dem 1. März 2020 zu bezahlen. Mehrforderungen für weitere Mietzinse werden ausdrücklich vorbehalten. 2. -3-