Sicht für einen Erfüllungsort in Deutschland sprechen. So verweist die Beklagte auf ein Standardschreiben der Klägerin gemäss Duplikbeilagen [DB] 2 und 6, dem sich jeweils der Hinweis "Of tax office Konstanz the German VAT No.: XXX" sowie eine USt-ID- und eine EORI-Nummer entnehmen lassen (Duplik Rz.