EU:C:2010:137, N. 42. - 15 - Bundesgericht folgte dieser Rechtsprechung in einer Streitigkeit, die einen Rückversicherungsvertrag betraf.34 Es ist folglich davon auszugehen, dass diese Rechtsprechung von EuGH und Bundesgericht nicht nur für Handelsvertreterverträge, sondern generell für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen gilt.35