Angeknüpft wird damit an den Erfüllungsort der charakteristischen Leistung. An diesem Ort können sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag eingeklagt werden, d.h. neben Streitigkeiten über die charakteristische - 14 - Leistung auch solche über die Gegenleistung oder andere Leistungen.26 Bei Dienstleistungsverträgen stellt die Dienstleistung und nicht die Gegenleistung die charakteristische Leistung dar.27