Ob ein entsprechender Kauf- oder Dienstleistungsvertrag vorliegt, ist übereinkommensautonom und somit ohne Rückgriff auf nationales Recht zu bestimmen.21 Ein Kaufvertrag ist im Wesentlichen ein Austauschvertrag, der die eine Partei zur Übereignung einer beweglichen Sache und die andere Partei zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet.22 Für die Annahme eines Dienstleistungsvertrag ist erforderlich, dass sich eine Partei zur Erbringung einer Dienstleistung, d.h. zur Vornahme einer bestimmten Tätigkeit gegen ein Entgelt, verpflichtet hat. Blosse