2.5. Anwendungsbereich von Art. 5 Ziff. 1 LugÜ 2.5.1. Rechtliches Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens, kann nach Art. 5 Ziff. 1 lit. a LugÜ in einem anderen LugÜ- Staat als dem Sitzstaat der Beklagten vor dem Gericht des Ortes geklagt werden, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre. Von der Zuständigkeitsanknüpfung nach Art. 5 Ziff.