a und Abs. 2 IPRG). Zu diesen Verträgen gehört das LugÜ, welches in der Schweiz am 1. Januar 2011 und in den Niederlanden als Mitgliedstaat der Europäischen Union am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Es liegt eine Zivil- und Handelssache i.S.v. Art. 1 Ziff. 1 und 2 LugÜ vor und die Klage wurde nach Inkrafttreten des revidierten LugÜ erhoben (Art. 63 LugÜ). Die internationale und gegebenenfalls die örtliche Zuständigkeit richtet sich somit nach den Bestimmungen des LugÜ.