5.4. Am 30. September 2021 fand die Hauptverhandlung statt. Die Parteien hielten ihre Schlussvorträge und konnten sich dabei je zwei Mal äussern. Die Beklagte nahm dabei auch Stellung zur Spontanstellungnahme der Klägerin vom 3. September 2021. 5.5. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte den vorliegenden Zwischenentscheid. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: