Die Klägerin wirft der Beklagten vor, sich in Bezug auf ein Rechtsgeschäft mit einem Drittunternehmen, der B. SE, später B. E., nicht an das Distribution Agreement gehalten zu haben und sich somit einer Vertragsverletzung schuldig gemacht zu haben. Beim eingeklagten Betrag handle es sich um einen Teil des Schadenersatzanspruchs, welcher der Klägerin aufgrund der Verletzung des Distribution Agreements durch die Beklagte zustehe. 4.2. Mit Eingabe vom 16. März 2021 (Klageantwort) stellte die Beklagte die folgenden Verfahrensanträge: