3.2. Die Parteien schlossen am 6./7. März 2018 einen Vertrag mit dem Titel "Distribution Agreement" ab (KB 4). Mit dem Distribution Agreement wird der Klägerin unter anderem das Recht verliehen, die im Anhang (KB 5) aufgelisteten, kleineren Einheiten und Systeme bei der Beklagten zu kaufen und anschliessend mit Gewinn in Österreich, Deutschland und der Schweiz weiterzuverkaufen. Bei grösseren modularen Systemen, d.h. Industriesystemen wie Skid, erhält die Klägerin je nach Umfang ihrer erbrachten Leistung entweder eine Provision oder aber das Recht, das entsprechende System direkt bei der G.P. zu kaufen und anschliessend weiterzuverkaufen (Ziff. 1 f. und 5 des Distribution Agreements;