6. Der Klägerin wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die geleistete Parteikostensicherheit in der Höhe von Fr. 178'113.00 zurückerstattet. Zustellung an: − die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung und Protokoll der Hauptverhandlung vom 21. August 2025) − die Beklagte (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 21. August 2025) Mitteilung an: − die Obergerichtskasse 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)