Wegen ausserordentlicher Aufwendungen (Rechtsschriften [inkl. zahlreichen separaten Eingaben] im Umfang von weit über 1'000 Seiten, zahlreiche Beilagenordner mit insgesamt weit über 500 teilweise fremdsprachigen Beilagen) und enormer Komplexität der Streitsache (diverse betroffene Rechtsordnungen: Schweiz, Fürstentum Liechtenstein, Panamá, Griechenland; zahlreiche ausländische Gerichtsentscheide sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch im Bereich des Strafrechts; zahlreiche Gutachten zum ausländischen Recht und zur mentalen Verfassung des Vaters, die Anwendung von ausländischem Recht auf diverse komplexe Rechtsfragen) rechtfertigt es sich, den Grundansatz um