Die Parteien äussern sich nicht zum Streitwert. Die Klägerin gibt einzig an, in den beiden Verfahren HOR.2017.38 und HOR.2017.39 habe das Handelsgericht den Streitwert auf Fr. 300'000.00 geschätzt (Klage Rz. 11 f.). Demnach hat das Handelsgericht den Streitwert festzulegen.