Söhne und der Tochter der zweiten Ehefrau des Vaters ändert. Im Übrigen wurden die beiden Testamente vom 4. Juli 2017 und vom 20. Februar 2018 mit rechtskräftigem (vgl. KB 372) Entscheid Nr. xxx/2025 des Gericht ZD._____, vom 30. April 2025 für nichtig erklärt (KB 371), sodass die Argumentation der Beklagten bereits deswegen in sich zusammenfällt. Schliesslich liegen mittlerweile auch ein "Certificate of Inheritance" vom 25. Juli 2025 (KB 373) sowie der Erbschein Nr. xxx/2025 vom 18. August 2025 (KB 374) vor, in denen bestätigt wird, dass die beiden Söhne und die einzige Tochter der verstorbenen zweiten Ehefrau des Vaters alleinige Erben des Vaters sind.