seit Jahren zutiefst zerstritten, sodass das Interesse des einen Lagers an der Geltendmachung der tatsächlich bestehenden Nichtigkeit der durch das andere Lager erwirkten Generalversammlungsund Verwaltungsratsbeschlüssen schutzwürdig ist. Schliesslich waren die Beklagte, deren zeitweisen Organe (GB._____, OB._____), die YA Foundation._____ und die YA._____ (Repräsentanz der YA Foundation.