Wer auch immer zumindest vermeintlich Aktionärin der Beklagten ist oder war (Klägerin, Vater, YA Foundation._____), hat bzw. hatte das alleinige Sagen über die Beklagte. Weiter sind die zwei Lager der zumindest vermeintlichen Aktionäre der Beklagten (Klägerin bzw. Vater / YA Foundation._____) seit Jahren zutiefst zerstritten, sodass das Interesse des einen Lagers an der Geltendmachung der tatsächlich bestehenden Nichtigkeit der durch das andere Lager erwirkten Generalversammlungsund Verwaltungsratsbeschlüssen schutzwürdig ist.