werden.136 Davon zu unterscheiden sind die Auswirkungen des Gutglaubensschutzes Dritter, der jedenfalls nicht dazu führen kann, dass eine nichtige Kapitalerhöhung plötzlich rechtsgültig wird. Nicht zu überzeugen vermag diesbezüglich der Hinweis der Beklagten auf eine Urteilsbesprechung von ISLER/VON DER CRONE,137 zumal das Bundesgericht beispielsweise hinsichtlich einer im Handelsregister eingetragenen Fusion zweier Gesellschaften ausführte, eine solche könne aufgrund der Aufhebung eines Fusionsbeschlusses durchaus wieder rückgängig ge-