ten durch einen Rechtsanwalt (beispielsweise Rechtsanwalt MB._____) oder eine andere Person (vgl. beispielsweise KB 9). Nachdem das Handelsgericht zum Schluss gelangt, dass zu dieser Zeit indessen einzig der Vater bzw. ab dem tt.mm. 2021 dessen Erben Aktionäre der Beklagten waren, sind die Beschlüsse der Generalversammlungen vom tt.mm. 2020, tt.mm. 2020, tt.mm. 2023, tt.mm. 2024 und tt.mm. 2024 zufolge massgebender Teilnahme einer Nichtaktionärin und Nichtteilnahme der tatsächlichen Aktionäre (Vater bzw. ab dem 21. Mai 2021 dessen Erben) nichtig. Hinsichtlich der beiden Generalversammlungen vom tt.mm. 2018 bzw. vom tt.mm.