OR umzustossen, müsste die Klägerin den Beweis der Nichtberechtigung erbringen, was ihr nicht gelinge. Der Verwaltungsrat der Beklagten habe bei der Zulassung des Vaters bzw. der YA Foundation._____ weder grobfahrlässig noch arglistig gehandelt. Richtig sei zwar, dass die Aktionärsstellung Gegenstand - 115 -