Nachdem die beiden Testamente des Vaters vom 4. Juli 2017 und vom 20. Februar 2018 mit rechtskräftigem (vgl. KB 372) Entscheid Nr. xxx/2025 des Gericht ZD._____ vom 30. April 2025 für nichtig erklärt wurden (KB 371), fällt dieses Argument der Beklagten in sich zusammen. Aufgrund der massiven Sprach- und Gedächtnisstörungen des Vaters sind auch jene Ausführungen der Beklagten (Antwort Rz. 335 f.) unglaubwürdig, wonach der Vater am 12. Dezember 2018 der griechischen Zeitung ZA.