Hinsichtlich des Zwecks der YA Foundation._____ führt die Beklagte aus, dieser stimme mit dem Inhalt der beiden Testamente des Vaters vom 4. Juli 2017 und vom 20. Februar 2018 überein, was von einer konsistenten Willensäusserung und damit von der Urteilsfähigkeit des Vaters zeuge (Duplik Rz. 428 ff.). Nachdem die beiden Testamente des Vaters vom 4. Juli 2017 und vom 20. Februar 2018 mit rechtskräftigem (vgl. KB 372) Entscheid Nr. xxx/2025 des Gericht ZD._____ vom 30. April 2025 für nichtig erklärt wurden (KB 371), fällt dieses Argument der Beklagten in sich zusammen.