Daran ändert nichts, dass bezüglich diesem Familienunternehmen von der E-Mail-Adresse des Vaters ein Online-Zeitungs- artikel an den ehemaligen Rechtsanwalt des Vaters weitergeleitet wurde (Duplik Rz. 426; AB 186). Einerseits enthält besagte E-Mail bloss den On- line-Zeitungsartikel und eine Signatur und noch nicht einmal eine Anrede geschweige denn einen selber formulierten Text. Anderseits ist nicht ersichtlich und bringt die Beklagte auch nicht vor, weshalb der Vater seinem ehemaligen Rechtsanwalt ohne jegliche andere Kommunikation / Hinweise / Anweisungen lediglich einen Online-Zeitungsartikel per E-Mail weiterleiten sollte.