zudem die Individualbeschwerde der YD Foundation._____, Dr. DY._____, CY._____ und EY._____ vom 25. September 2024 zurück (KB 375). Die Beklagte verweist auf weitere Umstände (Duplik Rz. 392 ff.): Was die Teilnahme des Vaters an Gerichtsverhandlungen anbelangt, so liegen dem Handelsgericht diesbezüglich keine überprüfbaren Originalunterlagen vor, sondern bloss subjektive Einschätzungen anderer Justizpersonen, beispielsweise einzelner Staatsanwälte (Antwort Rz. 332 f.; Duplik Rz. 392 f. und 404), die darüber hinaus über keine medizinische Fachexpertise verfügen. Deren Einschätzung lässt die Erkenntnisse der medizinischen Gutachten JZ._____ und PZ._____ nicht als falsch erscheinen.