__ und PZ._____ sowie die Privatgutachter im technischen Expertenbericht vom 18. Oktober 2018 – angesehen und zweitens erläutert das Strafgericht nicht, gestützt auf welche Ereignisse in der Untersuchung es zu seinem Schluss gelangte. Unergiebig ist auch der Hinweis der Beklagten (Duplik Rz. 355 ff.) auf den Entscheid des Disziplinarrats am Gericht ZE._____ vom 30. März 2023 betreffend das gegen den Notar RZ._____ geführte Disziplinarverfahren, zumal aus der Entscheidbegründung hervorgeht, eine eindeutige Diagnose hinsichtlich des mentalen Zustands des Vaters sei sehr schwierig gewesen. Weiter führte es aus, es sei für den ohne medizinische Fachkenntnisse ausgestatteten Notar unter