, 311, 315 und 344 ff.) auf eine Verfügung der Staatsanwaltschaft beim Gericht ZC._____ vom 17. November 2022 (AB 83 f.), die in einem Beschwerdeentscheid der Staatsanwaltschaft beim Gericht ZA._____ vom 17. Februar 2023 geschützt worden sei (AB 16 f.). Darin sei die Urteilsfähigkeit des Vaters bestätigt worden. Besagte Verfügung einer Staatsanwaltschaft ist für das Handelsgericht aber selbstredend nicht verbindlich und überzeugt auch inhaltlich allein schon deshalb nicht, weil sie dem Gericht ZA.