_ kam in seinem rechtskräftigen (vgl. KB 372 [zulässiges echtes Novum, da innert gerichtlicher Frist vorgebracht]) Entscheid Nr. xxx/2025 vom 30. April 2025 betreffend die Nichtigerklärung der beiden (von vier) Testamente des Vaters vom 4. Juli 2017 und vom 20. Februar 2018 zum Schluss, die beiden Testamente seien zu einer Zeit abgefasst worden, in der der Vater bereits handlungsunfähig und damit auch testierunfähig gewesen sei (KB 371 – zulässiges echtes Novum, da der Entscheid der Klägerin seit dem 12. Mai 2025 bekannt war, die Übersetzung vom