vom Februar 2019) einen persönlichen Eindruck des Vaters gewinnen konnte (KB 142, S. 5) – zum Schluss, der Vater leide nachweislich seit dem April 2017 an einer schweren Demenz (KB 141 f.; vgl. die obigen Ausführungen). Soweit die Beklagte diesen Entscheid inhaltlich kritisiert (Duplik Rz. 292 ff.), kann ihr nicht gefolgt werden, zumal der Entscheid rechtskräftig ist und allfällige inhaltliche Kritik in einem Rechtsmittel hätte geltend gemacht werden müssen. Auch das Gericht ZD.