_ Nr. xxx/2021 vom 8. Februar 2021 (KB 141 f.) noch an keiner schweren Demenz litt, nicht ausgeschlossen. Diese Möglichkeit fällt angesichts der vorerwähnten Beweislage, insbesondere – aber nicht ausschliesslich – aufgrund der beiden Gerichtsgutachten (AB 81 und KB 248), aber vernünftigerweise nicht massgeblich in Betracht. Auch die relevanten Zivilgerichte in Griechenland haben gleich entschieden. So kommt das Gericht ZA.