Nach dem Gesagten steht für das Handelsgericht fest, dass der Vater spätestens ab dem April 2017 an einer derart schweren, nicht heilbaren Demenz litt, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung hinsichtlich der vorliegend umstrittenen, allesamt komplexen Rechtsgeschäfte (insbesondere Teilnahme und Ausübung der Aktionärsrechte an einer Generalversammlung der Beklagten, die Wahl / Abwahl von Verwaltungsratsmitglieder und der Revisionsstelle, die Erhöhung des Aktienkapitals der Beklagten in der