am Gutachten JZ._____, wonach dieser keine Diagnose nach ICD-10 oder DSM 5 erstellt habe, sodass die Art der festgestellten Demenz nicht klar sei, womit auch luzide Intervalle, insbesondere bei einer vaskulären Demenz, nicht ausgeschlossen werden könnten (AB 163, S. 55 f.), so sind luzide Intervalle indessen so gut wie ausgeschlossen111 und wären im Übrigen von der Beklagten zu behaupten und zu beweisen gewesen, was beides unterblieben ist. Immerhin wird die im Gutachten JZ.