Es wird stets festgestellt, diese Gutachten seien umfassend und würden auf einer persönlichen Untersuchung des Vaters beruhen. Danach werden die Ergebnisse des Gutachtens kurz zusammengefasst und unkritisch übernommen, indem BY._____ jeweils in Fettschrift schliesst, aus diesem Gutachten folge nicht, dass der Vater zu diesem Zeitpunkt urteilsunfähig gewesen sei (vgl. S. 37, 39, 40 ff. und 48 f.). Kritiklos wird beispielsweise auch das Gutachten MZ.