Im Gutachten BY._____ I vom 22. Dezember 2022 (AB 82) wird auf den S. 8– 33 zunächst bloss wörtlich wiedergegeben, was in den entsprechenden Berichten und Gutachten steht. Die restlichen Ausführungen von BY._____ auf S. 33 ff. und insbesondere S. 41 ff. beschränken sich dann darauf, diejenigen Berichte und Gutachten und deren Ergebnisse unkritisch zu übernehmen, die für eine Urteilsfähigkeit sprechen, um dann einzig das Gerichtsgutachten JZ._____ und dessen Ergebnisse zu kritisieren. Der Tenor des Gutachtens BY._____ II (AB 163) ist zwar leicht anders, indem - 106 -