Schliesslich sei die Störung der produktiven räumlich-visuellen Fähigkeit des Vaters gemäss der übrigen klinischen Untersuchung nicht das Ergebnis optischer Wahrnehmung. Die räumlich-visuellen Tests benötigten ausreichende Funktionalität des linken temporoparietalen Knotens, der beim Vater seine Funktionalität verloren habe (AB 81, S. 19 ff.). Aus der klinischen Untersuchung und der neuropsychologischen Kontrolle ergebe sich, dass der Vater eine Verständnisunfähigkeit und keine physiologische mentale Fähigkeit mehr habe. Der Beginn des Verständnis- und Ausdrucksunvermögens sei auf Ende Oktober und Anfang November 2013 festzusetzen.