der Vater konnte Zahlenreihen nicht rückwärts wiederholen: 2, 5 wurde zu 5, 0, 2 – 2, 9, 6 wurde zu 7, 9, 9, 7 und 3, 7, 4 wurde zu 4, 3, 2; der Vater konnte Zahlenreihen mit mehr als zwei Zahlen nicht wiederholen: 2, 9, 6 wurde zu 3, 9, 7, 3, 4, 7 nicht 7, 6 – 7, 1, 8, 6 wurde zu 6, 3, 7, 9, 9, 4, 1 und 5, 1, 6, 3 wurde zu 3, 3, 7, 1 (AB 81, S. 21 ff.). Ferner konnte der Vater im offenen Gespräch mit JZ._____ keine Fragen zu seinem Unternehmen ZB._____ beantworten und konnte auch nicht mehr wiedergeben, wann das Gerichtsverfahren mit seinem Bruder begonnen hatte und was Gegenstand dieses Verfahrens war. Daraus schloss JZ.