Damit fällt auch das Argument der Beklagten in sich zusammen, wonach das Gutachten JZ._____ vom 22. Mai 2020 (AB 81) bereits deshalb nur geringen Beweiswert habe, weil JZ._____ den Vater erst im März und April 2020 untersucht habe, die Übertragung der Aktien auf die YA Foundation._____ indessen bereits im Jahr 2019 stattgefunden habe (erster Schlussvortrag der Beklagten Rz. 30, erstes Lemma, zweiter Absatz).