ohne dieser zu erklären, weshalb er anrufe, wobei er gleichzeitig bloss mit einzelnen Wörtern antwortete und dann plötzlich und unerwartet aufhängte, ohne dass etwas Konkretes aus dem Telefonat hervorgegangen sei. Gleichzeitig sei die Kritikfähigkeit des Vaters im Gutachten MZ._____ nicht untersucht worden (KB 248, S. 6 f.). JZ._____ führte zur Untersuchung durch MZ._____ gestützt auf die Videoaufzeichnung aus, sie belege eine schwere neurokognitive Störung des Vaters, d.h. eine schwergradige Demenz. Der Vater habe eine Menge falscher Antworten gegeben, während er ansonsten nicht in der Lage gewesen sei, überhaupt eine Antwort zu geben.