Widersprüchlich ist auch, wenn ausgeführt wird, MZ._____ habe die meisten Informationen nicht durch direktes Berichten oder Beantworten des Vaters gewonnen (AB 70, S. 7 f.), zuvor aber ausführlich geschrieben steht, was der Vater dem Gutachter bezüglich seiner täglichen Funktionalität alles berichtet haben soll: Zeitaufteilung zwischen Wohnung, Büro und Pflegeeinrichtungen, Arbeit von zu Hause aus als auch vom Büro aus, Führen von Telefonaten mit Bekannten und Freunden – was wiederum aufgrund der festgestellten schweren Sprachstörung fraglich ist –, etc. (AB 70, S. 5). Fünftens wurde die Untersuchung des Vaters durch MZ._____ aufgrund der Videoaufzeichnung sowohl von JZ.