Zweitens führte MZ._____ – anders als JZ._____ (AB 81, S. 13 ff.) – nirgends aus, welche Untersuchungen der kognitiven Fähigkeiten des Vaters er durchführte und wie die Ergebnisse lauteten. Vielmehr fasste er die Ergebnisse seiner Untersuchungen bloss zusammen (AB 70, S. 7 ff.). Drittens sind die Ergebnisse im Gutachten MZ._____ insoweit beeinflusst worden, als der Vater aufgrund seiner schweren Sprechstörungen die meisten Informationen nicht durch direktes Berichten oder Beantworten, sondern durch Verwendung von Halbsätzen oder durch die zutreffende Wahl aus einer Multiple-Choices-Liste wiedergeben konnte (AB 70, S. 7 f.). Viertens enthält das Gutachten MZ.