Weiter hatte QZ._____ seinem Gutachten einen Bericht einer Logopädin vom 8. Februar 2020 beigefügt, wonach die spontane Rede des Vaters sich durch Klarheit ausgezeichnet habe, er Wörter mit Inhalt und funktionelle Wörter verwendet habe und seine Schreibfähigkeiten ausgezeichnet gewesen seien. Diese Ergebnisse würden aber bereits den Untersuchungsergebnissen von QZ._____ widersprechen, wonach der Vater Schwierigkeiten hatte, schriftlich zu antworten und an einer Ausdrucksaphasie leide. Auch im Gutachten des erstinstanzlichen Gerichtsgutachters MZ.