Gleichzeitig bestehen vier von griechischen Gerichten in Auftrag gegebene Gerichtsgutachten zur mentalen Verfassung des Vaters. Drei dieser Gutachten wurden noch zu Lebzeiten des Vaters im Rahmen des von den beiden Söhnen eingeleiteten gerichtlichen Verbeiständungsverfahrens erstellt (erstinstanzliches Gutachten MZ._____ vom 17. Juli 2018 [AB 70], erstes zweitinstanzliches Gutachten QZ._____ vom 13. März 2020 und zweites zweitinstanzliches Gutachten JZ._____ vom 22. Mai 2020 [AB 81]), eines nach dem Tod des Vaters im Rahmen eines gegen OZ.