Weiter ist im Gutachten angegeben, dass die letzte Untersuchung vom 16. Juni 2017 datiert (AB 64, S. 4), sodass die nächste halbjährliche Untersuchung eigentlich bereits Anfang 2018 hätte stattfinden müssen. Tatsächlich wurde sie aber erst am 2. und 11. April 2018 – kurz nachdem die beiden Söhne am 19. März 2018 den Antrag gestellt hatten, ihren Vater gerichtlich zu verbeiständen (KB 135 f.) – durchgeführt (AB 64, S. 1), was seine Objektivität in Frage stellt und das Gutachten auch deshalb ergebnisorientiert erscheinen lässt. Schliesslich fallen auch in diesem Gutachten die Widersprüche zu den Ergebnissen der Videoaufzeichnung der zeitnahen Untersuchung im Gutachten MZ.