Zudem sind mehrere Punkte des Gutachtens auffällig: Zunächst gibt der Gutachter das Geburtsjahr des Vaters (1945) falsch (1934) wieder (AB 64, S. 1), obwohl der Gutachter den Vater aufgrund des angeblichen, halbjährlichen Untersuchungsrhythmus näher kennen müsste und die Frage nach dem Geburtsdatum des Vaters sogar Teil der Untersuchung war und der Vater angeblich richtig (mit 1945 oder 1934 ist unklar) geantwortet haben soll (AB 64, S. 15 f.). Weiter ist im Gutachten angegeben, dass die letzte Untersuchung vom 16. Juni 2017 datiert (AB 64, S. 4), sodass die nächste halbjährliche Untersuchung eigentlich bereits Anfang 2018 hätte stattfinden müssen.