Am an sich ausführlichen neurologischen Gutachten vom 12. April 2018 (AB 64) ist zu bemängeln, dass die konkreten Ergebnisse der Untersuchungen weitestgehend nicht wiedergegeben werden. Vielmehr beschränkt sich der Gutachter über weite Strecken darauf, anzugeben, ob der Vater den Test bestanden hat oder nicht bzw. ob die Frage richtig beantwortet wurde oder nicht. Nachprüfbar ist diese Ergebnisbeurteilung durch den Gutachter indessen nicht. Zudem sind mehrere Punkte des Gutachtens auffällig: